AGB
1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Verhältnisses zwischen uns, Gartner Möbel GmbH und unseren Geschäfts- bzw. Privatkunden. Für das Vertragsverhältnis, als auch für sämtliche Rechtsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Erteilung des Auftrages bzw. die Bestellung erkennt der Kunde, außer für den Fall abweichender, vorheriger schriftlicher Individualvereinbarung, die Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformabrede selbst. Die Daten unserer Kunden werden, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der geltenden Datenschutzbestimmungen zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Sollten einzelne Bedingungen, Teile hiervon oder Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Sie sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, (Annahme eines Kostenvoranschlages, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie das Entgelt enthalten sind). Die Schriftform ist auch bei Verwendung von Fax oder E-Mail gewährt. Aufträge des Kunden gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung von Gartner Möbel GmbH angenommen werden, sofern Gartner Möbel GmbH nicht – etwa durch Tätigkeiten aufgrund einer mündlichen Absprache – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Wir sind berechtigt die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen. Mündlich abgeschlossene oder durch tatsächliches Handeln schlüssig angenommene Vertragsänderungen bedürfen der nachträglichen Bestätigung, auf deren Ausstellung beide Vertragsteile Anspruch haben. Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Verkaufsunterlagen und dergleichen bleiben ebenso, wie das Urheberrecht im Eigentum von Gartner Möbel GmbH. Diese sind auf Verlangen von Gartner Möbel GmbH zurückzuerstatten.
3. Leistungserbringung, Rechnungslegung und Kostenvoranschläge
Ohne schriftliche Individualvereinbarung sind Liefer- und Leistungstermine unverbindlich. Sämtliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung. Der Kunde kann nach Überschreitung von drei Wochen des vereinbarten Liefertermins eine schriftliche Aufforderung an Gartner Möbel GmbH übermitteln, in der er eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen hat, nach dessen Ablauf er die Annahme der Leistung ablehne. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Durch Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Lieferverzug von Vorlieferanten oder Subunternehmen, Naturgewalten und anderen, nicht in der Einflusssphäre von Gartner Möbel GmbH stehenden oder zu vertretenden Behinderungen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, längstens jedoch um drei Monate. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Kunde unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, solange diese nicht aufgrund vertraglicher Bestimmungen ausgeschlossen oder im Sinne einer korrekten Vertragserfüllung nicht unzumutbar sind. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, außer es ist etwas anderes von Gartner Möbel GmbH ausdrücklich schriftlich zugesagt worden. Ein vom Kunden unterzeichneter oder sonst bestätigter Kostenvoranschlag gilt als Angebot an Home Art auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages; Home Art ist nicht verpflichtet auf ein derartiges Angebot zu antworten.
Die im Kostenvoranschlag als „geschätzt“, „voraussichtlich“ o.ä. bezeichneten Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand angerechnet; dies gilt jedenfalls für Transport und Montage auch ohne entsprechenden Hinweis. Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Kosten aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte. Der Kunde ist bei Überschreiten der geschätzten Kosten von weniger als 10% nicht zu warnen bzw. auf den Mehrverbrauch hinzuweisen. Bei Überschreiten der 10% ist der Auftraggeber entsprechend zu verständigen.
4. Musterproben
Ausnahmsweise werden Mustermodelle zur Bemusterung und Erprobung für einen zwischen Gartner Möbel GmbH und dem Kunden vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Nicht retournierte Modelle werden ohne jeden Abzug in Rechnung gestellt. Spezialanfertigungen werden nur gegen Verrechnung bemustert. In jedem Fall werden Mustermodelle, die vom Kunden beschädigt wurden, zum vollen Listenpreis verrechnet.
5. Abweichungen und Änderungen
Abweichungen in Struktur und Farbe (z.B. bei Leder, Marmor, Holz, Stein, textile Strukturen) sowie Konstruktionsänderungen gegenüber den Ausstellungsstücken, Katalogen, Bildern und Mustern bleiben vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt, Wandlung oder Preisminderung.
6. Gefahrenübergang
Sofern sich aus der vertraglichen Gestaltung nichts anderes ergibt, erfolgt der Transport auf Rechnung von Gartner Möbel GmbH, wobei Art und Umfang des Versandes nach Zweckmäßigkeitserwägungen durch Gartner Möbel GmbH bestimmt werden, es sei denn, es ist auch diesbezüglich etwas anderes vereinbart worden. Falls die Ware vom Kunden selbst abgeholt wird, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden, oder dessen Beauftragten über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt versandbereit gestellt wird, in diesem Fall wird Art Home berechtigt, zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers in einem Drittunternehmen einzulagern oder Lagerkosten laut aktuellem Tarif zu verrechnen.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Vertragsgestaltung nichts anderes ergibt, ist der vollständige Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung auf das jeweilige Konto zur Einzahlung zu bringen.
Im Falle von dauernden Geschäftsbeziehungen kann die weitere Lieferung von Waren bei mehr als einer, vom Kunden zu verantworteten Zahlungsverzögerung davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde Vorauskassa leistet. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird ein Zinssatz von 5% p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 1333 Abs. 2 ABGB vereinbart. Im Falle einer Verzögerung der Übernahme durch den Kunden kann Gartner Möbel GmbH die Waren als geliefert in Rechnung stellen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Gartner Möbel GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend und auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und die Ware entsprechend schonend zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware ohne Einwilligung von Gartner Möbel GmbH weiter zu veräußern oder dem Zugriff von Gartner Möbel GmbH zu entziehen. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist Gartner Möbel GmbH berechtigt, die Ware wieder ohne Setzung von Fristen heraus zu verlangen, gegebenenfalls auch einzelne Teile der Gesamtlieferung.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme der Ware diese auf seine Beschaffenheit hin zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche sofort anzuzeigen. Diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel zu enthalten. Die Eigenschaft der Ware ist gemäß den Mustern, Katalogen, Prospekten und Gebrauchsanweisungen anzunehmen, die bereits dargestellten möglichen Abweichungen stellen jedoch keinen Gewährleistungsanspruch dar. Der Verweis auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Eigenschaften schriftlich erklärt oder bestätigt wurden. Hinsichtlich der Fristen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gewährleistung. Zusätzliche Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder außervertragliche Haftungen bestehen nur insoweit, als der Schaden durch Gartner Möbel GmbH oder einen seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung ist jedenfalls der Höhe nach auf den dreifachen Bestellwert begrenzt, es sei denn, dass der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die den Auftraggeber vor Eintritt des Schadens schützen sollte zurückzuführen ist. Darüber hinaus haftet Gartner Möbel GmbH nicht für Schäden jeglicher Art infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnützung oder vom Auftraggeber zu vertretende längere Lagerdauer zurückzuführen sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Einschränkungen unberührt. Die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Datenschutz
Der Kunde erklärt die Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten durch Gartner Möbel GmbH oder dessen beauftragte Dritte sowie zur Weitergabe seiner Daten an Dritte für die Auftraggeber Betreuung und Marketing für eigene Zwecke. Gartner Möbel GmbH verpflichtet sich im Gegenzug die Daten nur innerhalb der Service- und Informationsleistung von Gartner Möbel GmbH weiterzugeben und gegenüber nicht beteiligten Dritten den Datenschutz zu gewährleisten.
11. Rücktrittsrechte (Konsumenten)
Gilt nur für Konsumenten: Rücktrittsrechte nach KSchG, Belehrung
Gem. § 3 KSchG hat der Verbraucher (Kunde) dann, wenn er seine Vertragserklärung weder in der vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben hat, die Möglichkeit, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG steht dem Verbraucher u.a. nicht zu, wenn dieser die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages selbst angebahnt hat. Der Rücktritt gem. § 3 KSchG bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält oder dessen Beauftragten, der an der Vertragsübermittlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des genannten Zeitraums abgesendet wird, der Postweg wird nicht berechnet.
12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Gartner Möbel GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Gartner Möbel GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Gartner Möbel GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Gartner Möbel GmbH ist jedoch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.